Kieferorthopädie - Für Form und Ästhetik des Mundraumes

Ein Kieferorthopäde ist ein Zahnmediziner mit entsprechender Spezialisierung, der sich mit der Form und Stellung der Zähne und des gesamten Kieferapparates befasst. Es geht bei entsprechenden Untersuchungen und Behandlungen um ein Erkennen und Korrigieren eventueller Fehlstellungen, die sich während des Wuchses des dauerhaften Gebisses ansonsten manifestieren würden. 

Während der klassische Zahnarzt sein Augenmerk vor allem auf die Zahngesundheit legt, sind Maßnahmen der Kieferorthopädie vor allem darauf bedacht, solche Zustände zu korrigieren, die ästhetisch oder funktionell stark beeinträchtigend wirken.  Dabei können Zahnfehlstellungen ebenso behandelt werden, wie ein unzufrieden stellend wachsender Kiefer. Eine frühe Erkennung sowie ein ausführliches Gespräch mit dem Betroffenen sind immer der erste Schritt.

Schließlich sind viele Maßnahmen zur Korrektur äußerst langwierig.  Die Korrektur der Zahnstellung kann dabei bereits in frühen Kinderjahren durch vorbeugende Maßnahmen eingeleitet werden. Schon das erste Milchzahngebiss, das nach circa drei Jahren vollständig entwickelt ist, lässt Rückschlüsse auf die spätere Form bleibender Zähne zu.

In der Phase des Wechselgebisses, die bis zu sechs Jahre - vom sechsten bis zum zwölften Lebensjahr - in Anspruch nimmt, kann durch das Entfernen einzelner Milchzähne bereits verhindert werden, dass nachrückende bleibende Zähne durch Platzmangel in eine Schieflage geraten.  Auch zeigen sich in dieser Wachstumsphase bereits eventuelle Kieferfehlstellungen, die durch entsprechende Instrumente, die das Wachstum in eine Richtung hemmen oder fördern, korrigiert werden können. 

Im Teenageralter werden meist die letzten direkten Korrekturen des Gebisses vorgenommen. Weisheitszähne werden in der Regel vor dem 20. Lebensjahr entfernt, sollte dies notwendig sein. Auch das Tragen einer dauerhaften Zahnspange zum Korrigieren der Zahnstellung mittels mechanischer Druckeinwirkung fällt meist in dieses Alter.  Während das Korrigieren des Gebisses bei frühzeitiger Behandlung, durch das Ziehen einzelner Zähne und das aktive Zurechtrücken anderer Zähne, meist recht problemlos vonstattengeht, können bei Maßnahmen zur Kieferkorrektur auch chirurgische Maßnahmen notwendig werden.  Haben alle Maßnahmen, eine sich entwickelnde Fehlstellung zu korrigieren, nicht gefruchtet, so kann die Kieferchirurgie Abhilfe schaffen. Hierfür muss ein entsprechender Chirurg zu Rate gezogen werden. 

Bei einer schwerwiegenden Kieferfehlstellung ist es dabei zumeist so, dass das Gebiss diese Fehlstellung während des Wachstums auszugleichen versucht. Infolgedessen sind Gebiss und Kiefer von einer Fehlstellung betroffen. 

In der Kieferorthopädie, beispielsweise bei Dr. Renate Wrensch Facharztpraxis für Kieferorthopädie, gilt es in solchen Fällen, beide Fehlstellungen operativ zu korrigieren. Das chirurgische Bearbeiten von Kieferknochen und Zähnen kann notwendig werden. Allerdings kann so schwerwiegender Fehlwuchs, der für den Betroffenen eine erhebliche Belastung darstellen kann, korrigiert werden.  Die meisten Fehlstellungen lassen sich aber mittels kieferorthopädischer Maßnahmen schon in ihren Anfängen korrigieren. Hierfür stehen festsitzende Methoden (dauerhafte Zahnspange, Scharniere, die eine bestimmte Kieferstellung begünstigen sollen usw.) und nicht festsitzende Methoden (nächtliche Zahnspange usw.) zur Verfügung. 

Wichtig ist eine frühe Erkennung von möglichen späteren Fehlstellungen des Kiefers und der Zähne, um Komplikationen in späteren Lebensjahren zu vermeiden.  Ein Kieferorthopäde ist dabei nicht nur auf das Behandeln medizinisch drängender Probleme im Mundraum beschränkt, sondern kann auch ästhetisierende Maßnahmen durchführen. Auch hier ist der Übergang in die Kiefer-Gesichts-Chirurgie fließend.


Teilen