Der Beruf des Zahnarztes

Erfolgreiche Absolventen des Zahnmedizinstudiums tragen den Titel Zahnarzt. Zur Ausübung dieses Berufs ist in Deutschland eine gültige Berufszulassung erforderlich. Eine Approbation wird jedoch nur für einen befristeten Zeitraum ausgestellt. Die zahnärztliche Ausbildung findet an einer Hochschule statt und setzt sich aus einem vorklinischen sowie einem klinischen Teil zusammen, wobei jeder Bereich aus fünf Semestern besteht. Darauf folgen unterschiedliche staatliche Prüfungen, wie das naturwissenschaftliche Examen, die zahnärztliche Vorprüfung und abschließend die Hauptprüfung. Die Regelstudienzeit des zahnmedizinischen Studiums einschließlich der Prüfungszeit beträgt insgesamt zehn Semester und sechs Monate. 

Das Studienfach der Zahnmedizin ist mit einer Zulassungsbeschränkung (Numerus clausus) belegt. Derzeit werden die Studiengänge in diesem Bereich auf die neuen Abschlüsse Bachelor und Master angepasst. Bereits während ihres Studiums absolvieren zukünftige Zahnärzte unterschiedliche Praktika in Zahnkliniken und niedergelassenen Praxen. Dabei gewinnen die Studenten auch Einblicke in mögliche Spezialisierungen. Beim Zahnmedizinstudium entstehen Studiengebühren, die in ihrer Höhe vom jeweiligen Bundesland abhängig sind. 

Zahnmediziner erhalten nach ihrem Staatsexamen ihre Approbation und dürfen danach ihre zahnärztliche Tätigkeit aufnehmen. Anschließend promovieren circa fünfzig Prozent aller Absolventen zum Dr. med. dent. Zahnärzte arbeiten entweder als Vertragsärzte oder als Privatzahnärzte in freier Praxis. Gute Berufsaussichten bestehen ebenfalls für angestellte Zahnärzte in einer Zahnklinik oder einem Medizinischen Versorgungszentrum. Zu den weiteren beruflichen Möglichkeiten zählen Tätigkeiten in der Forschung. Der überwiegende Teil aller Zahnärzte beantragt jedoch nach dem Studium beim Zulassungsauschuss die Zulassung als Vertragszahnarzt. Der Grund dafür liegt in der Tatsache, dass mehr als 87 Prozent aller Bürger in Deutschland durch die gesetzliche Krankenversicherung pflichtversichert sind. 

Nach dem Erhalt ihrer Kassenzulassung werden Zahnärzte automatisch Mitglied in der Kassenzahnärztlichen Vereinigung (KZV) des Bundeslandes in dem sich ihre Praxis befindet. Durch die Mitgliedschaft sind sie verpflichtet, die Vorgaben des Sozialgesetzbuchs (SGB V) zu erfüllen. Die Kassenzulassung wird nach der vorgeschriebenen Assistenzzeit, die mindestens zwei Jahre beträgt und im Anschluss an das Studium in einer Zahnklinik oder in einer zugelassenen Praxis absolviert wird, erteilt. Zahnärzte, die nicht über eine Kassenzulassung verfügen, gelten als Privatzahnärzte und sind außer in Notfällen nicht zur Behandlung gesetzlich versicherter Patienten berechtigt. 

Allerdings kann jeder Patient selbst entscheiden, ob er zur Behandlung einen Privatzahnarzt aufsuchen möchte. Die Privatbehandlung wird mittels einer Privatrechnung abgerechnet, die auf der Grundlage der geltenden Gebührenordnung erstellt wird. Gesetzlich versicherte Patienten haben allerdings keinen Anspruch auf eine Übernahme der Kosten durch ihre Krankenkasse. Der zahnärztliche Beruf ist anspruchsvoll und vielseitig. Zukünftige Zahnärzte müssen nicht nur über ein umfangreiches zahnmedizinisches Wissen verfügen, sondern auch handwerklich geschickt sein. Zu den Voraussetzungen für ein Zahnmedizinstudium zählen ebenfalls eine ausgeprägte Feinmotorik, Geduld und Geschick im Umgang mit Menschen. Zahnärzte müssen in der Lage sein, ein vertrauensvolles Verhältnis zu ihren Patienten aufzubauen. 

Viele Menschen haben Angst vor einem Zahnarztbesuch und fürchten sich vor schmerzvollen Behandlungen. Deshalb sollten Zahnmediziner über eine freundliche und positive Ausstrahlung verfügen. Diese Eigenschaften sind ebenfalls bei der Beratung vor der Behandlung, der Erläuterung der Diagnose und der Erklärung geeigneter Behandlungsmethoden wichtig. Wenn die Patienten sich in einer Zahnarztpraxis, wie bei ÜBAG Dr. Aleksej Bezeluk und Partner, gut aufgehoben fühlen, lassen sie sich gern behandeln und kommen regelmäßig zu den Vorsorgeuntersuchungen.


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